Skifahren in Wien

Wintersport hat in Wien Tradition!
Seit mehr als 100 Jahren ist die Hohe Wand Wiese als Wintersport Spot in Wien bekannt.
Die Hohe Wand Wiese konnte mit der ersten Beschneiungsanlage Österreichs und der ersten Flutlichtanlage Europas aufwarten.
1891 wurde der „Erste Wiener Ski-Club“ gegründet. 
Am 1. März 1966 wurde der Skilift Hohe Wand Wiese eröffnet.
1967 wurde der erste Parallelslalom in der Geschichte des Skisports ausgetragen.
1986 gab es den ersten Weltcup Parallelslalom mit Flutlicht.

Service Einrichtungen auf der Hohen Wand Wiese:
Direkt an der Piste gibt es Wiens einzige Skihütte - die „High Hills Stubn“ - mit täglich frisch gekochten Speisen von der Hausmannskost bis zum Gourmet Menü.
Der eigene Ski- und Snowboardverleih wurde mit neuem Material ausgestattet.
Die Skischule Wien veranstaltet Ski- und Snowboardkurse nach Bedarf.
Veranstaltungsservice: von Schulskitagen über Kindergeburtstag, Firmenfeiern, VIP Events bis zum Weltcup Rennen. 

Ski- und Snowboardkurse

Die Schischule Wien veranstaltet Skikurse und Snowboardkurse für Kinder und Jugendliche sowie Einzelunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf der Hohen Wand Wiese.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.schischule-wien.at

Tel: 0676/424 09 71
officeschischule-wienat

 

Beförderungsbedingungen

1.    Die Benützung des Schleppliftes setzt skifahrerisches Können voraus.
2.    Der Fahrgast muss einen gültigen Fahrausweis – Liftkarte – besitzen.
3.    Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Hinweise und Warnschilder sind zu beachten!
       Zuwiderhandelnde Gäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
4.    Die Beförderung von Kindern von einer Körpergröße bis 1,10m ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung einer Aufsichtsperson,
       die das 15. Lebensjahr vollendet haben muss, zulässig.
       Die Beförderung von Kindern von einer Körpergröße unter 1,00m ist NICHT ZULÄSSIG.
5.    Das Vorsichherschieben von Kindern darf nur durch eine Person erfolgen, die das 15. Lebensjahr vollendet hat
       und über besondere Übung bei der Benützung von Schleppliften verfügt.
6.    Das Mitsichtragen von Kindern während der Beförderung ist NICHT ZULÄSSIG!
7.    Alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen.
8.    Unfälle oder Schäden, die der Benützer bei seiner Beförderung erleidet sind dem Personal UNVERZÜGLICH bekannt zu geben.
9.    Die Benützung des Schleppliftes mit Snowboards, Monoskiern, Skibobs und ähnlichen Funsportgeräten setzt eine entsprechende Übung mit diesem Gerät voraus.
       Alle Skigeräte müssen eine Fangeinrichtung bzw. Skistopper aufweisen. Gegebenenfalls kann das Personal eine Beförderung verweigern.
       Die Bergfahrt mit Skibobs ist nur stehender Weise gestattet.
10.    Die Beförderung von Rodeln ist ausdrücklich UNTERSAGT.
11.    Das Mitnehmen von Hunden im Liftbereich ist VERBOTEN.

Die Betriebsleitung